Meilenstein der Rechtssprechung

Der Oberste Gerichtshof Japans hat am Mittwoch (03.05.2008) in deutlicher Mehrheitsentscheidung (12 von 15 Richtern) eine Bestimmung des Nationalitätsgesetzes als der Verfassung widersprechend erkannt und aufgehoben. Zehn Kinder philippinischer Mütter, die vor Gericht gezogen sind, sind damit zu japanischen Staatsangehörigen erklärt, mit allen hiermit verbundenen Rechten.
Die Väter der Kinder sind Japaner, die es verabsäumten ihre Vaterschaft noch vor Geburt der Kinder zu bestätigen, wie es das Gesetz zur Erwirkung der japanischen Staatsbürgerschaft vorsieht, und auch die philippinischen Frauen nicht geheiratet haben.
In Japan erfolgt die Verleihung der staatsbürgerlichen Rechte nach dem ius sanguinis (also nach dem Abstammungsprinzip), während dies in anderen Staaten (etwa den USA) nach dem ius soli (dem Ort der Geburt) erfolgt.
Das jüngste Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes, es ist gerade das achte Mal, dass ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, wird weitreichende Auswirkungen auf in Japan geborene Kinder, die eine ausländische Mutter und einen japanischen Vater haben, die in keiner ehelichen Verbindung stehen, zeitigen, erwarten Beobachter.

Quellen:
Nationality law ruled unconstitutional, The Asahi Shimbun, 05.06.2008
Hongo, Jun: Bar to kid’s citizenship ruled illegal. Supreme Court opens door to unwed foreign mom’s children, The Japan Times, 05.06.2008

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