Modifizierung der Einreisebestimmungen

Wie “The Asahi Shimbun” gestern (16.02.2006) berichtete, werden vom japanischen Justizministerium die Einreisebestimmungen für Ausländer dem glanzvollen Vorbild US-amerikanischer Schikanen angepasst. Künftighin dürfen sich Personen über 16 Jahre mit Fingerabdrücken und maschinenlesbaren Photographien in den Archiven der verbrechensbekämpfenden Behörden verewigen. Von den Maßnahmen betroffen sind auch bereits in Japan lebende gaijin. Davon ausgenommen bleiben lediglich ansässige Staatsbürger der Republik Korea, offizielle Vertreter fremder Regierungen und internationaler Organisationen, sowie Menschen, die sich auf Einladung der japanischen Regierung in Japan aufhalten.

Quelle: www.asahi.com/english/Herald-asahi/TKY200602160222.html
(Zugriff am 16.02.2006; Artikel nicht mehr online!)

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